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Fachdienst 4.2 - Gemeinschaftskasse Mitte Süd

Zuständigkeiten im Überblick

  • Zahlungsverkehr
  • Mahnungen
  • Stundungsanträge
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Vollstreckungen

Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr umfasst:

  • Verbuchung eingehender Zahlungen
  • Bearbeitung von Überweisungen
  • Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs

Mahnungen

Offene Beträge, die nicht fristgerecht beglichen wurden, werden angemahnt.
Die Gemeinschaftskasse informiert über Zahlungsfristen und gibt Hinweise zu weiteren Schritten.

Stundungsanträge

In besonderen Fällen können Zahlungen gestundet oder in Raten gezahlt werden.
Die Gemeinschaftskasse prüft:

  • persönliche oder wirtschaftliche Situationen
  • mögliche Zahlungsvereinbarungen
  • notwendige Unterlagen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Für Gewerbeanmeldungen oder andere behördliche Vorgänge wird häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.
Diese kann hier beantragt und ausgestellt werden.

Vollstreckungen

Wenn Zahlungen trotz Mahnungen nicht erfolgen, leitet die Gemeinschaftskasse Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Dazu gehören:

  • Übermittlung von Vollstreckungsersuchens an die Vollstreckungsbehörde des Landkreis Gießen

 

Adresse (Dienststelle)

Gemeinschaftskasse Mitte Süd
Ludwigstraße 33
35415 Pohlheim

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Leiter der Gemeinschaftskasse Mitte Süd

Termin: Nach Vereinbarung
Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Leiter der Gemeinschaftskasse Mitte Süd

Termin: Nach Vereinbarung
Lisa Leun

Lisa Leun

Zahlungsverkehr, Mahnungen, Stundungen, Vollstreckungen

Termin: Nach Vereinbarung
Mirela Hardt

Mirela Hardt

Zahlungsverkehr, Mahnungen, Stundungen, Vollstreckungen

Termin: Nach Vereinbarung