Fachdienst 4.2 - Gemeinschaftskasse Mitte Süd
Die Gemeinschaftskasse Mitte Süd ist für den Zahlungsverkehr der Stadt Linden und weiterer Kommunen der Region zuständig. Sie bearbeitet Mahnungen, Stundungsanträge, Vollstreckungsangelegenheiten und stellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhalten hier Unterstützung rund um offene Forderungen und Zahlungsabwicklungen.
Nachrichten, Informationen und Dienstleistungen für die Stadt Linden auf linden.de
Fachdienst 4.2 - Gemeinschaftskasse Mitte Süd
Zuständigkeiten im Überblick
- Zahlungsverkehr
- Mahnungen
- Stundungsanträge
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Vollstreckungen
Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr umfasst:
- Verbuchung eingehender Zahlungen
- Bearbeitung von Überweisungen
- Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs
Mahnungen
Offene Beträge, die nicht fristgerecht beglichen wurden, werden angemahnt.
Die Gemeinschaftskasse informiert über Zahlungsfristen und gibt Hinweise zu weiteren Schritten.
Stundungsanträge
In besonderen Fällen können Zahlungen gestundet oder in Raten gezahlt werden.
Die Gemeinschaftskasse prüft:
- persönliche oder wirtschaftliche Situationen
- mögliche Zahlungsvereinbarungen
- notwendige Unterlagen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Für Gewerbeanmeldungen oder andere behördliche Vorgänge wird häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.
Diese kann hier beantragt und ausgestellt werden.
Vollstreckungen
Wenn Zahlungen trotz Mahnungen nicht erfolgen, leitet die Gemeinschaftskasse Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Dazu gehören:
- Übermittlung von Vollstreckungsersuchens an die Vollstreckungsbehörde des Landkreis Gießen
Adresse (Dienststelle)
Gemeinschaftskasse Mitte Süd
Ludwigstraße 33
35415 Pohlheim