Bildungs- und Teilhabepaket
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Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe
„Mitmachen möglich machen“ – mit diesem Leitsatz wurde im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Seitdem stehen neue Leistungsarten zur Verfügung, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Aktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen, Kultur und Freizeit zu ermöglichen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) – Kontakt: Jobcenter
Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Wohngeld – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Kinderzuschlag – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Sonderfälle: Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien, die keine der oben genannten Leistungen beziehen sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen – Kontakt: Jobcenter
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist es, allen Kindern die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Gefördert werden z. B.:
- Lernförderung (z. B. Nachhilfe)
- Schulausflüge und Klassenfahrten
- Mittagessen in Schule oder Kita
- Schulbedarf (z. B. Hefte, Ranzen)
- Teilnahme an Sport, Musik oder Freizeitangeboten
- Schülerbeförderung (z. B. Busfahrkarten)
Anspruch haben z. B. Kinder, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Antragstellung erfolgt bei der Stadt oder dem zuständigen Jobcenter. Alle Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie beim Jobcenter Gießen: Bildung und Teilhabe – Jobcenter Gießen.