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20250813 Stadt Linden Liegenschaften 0001

Information zur Hundehaltung in der Brut- und Setzzeit

10. April 2026

Seit 1. März 2026 bis zum 31. Juli 2026 gilt in Linden außerhalb der Ortslage während der Brut- und Setzzeit die Leinenpflicht für Hunde. Diese Maßnahme dient dem Schutz brütender und setzender Tierarten.

In diesem Zeitraum ziehen viele Vogelarten und andere Tiere ihre Jungen auf. Die Brut- und Setzzeit ist eine besonders empfindliche Phase, in der Störungen durch Lärm oder unkontrollierte Hundebegegnungen das Aufziehen der Jungen beeinträchtigen können. Durch das Führen der Hunde an der Leine wird sichergestellt, dass die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung ungestört bleiben und optimal geschützt sind.

Wir bitten alle Hundebesitzer, die Regelung zu beachten.