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Das wichtigste in Kürze

Wer kann Vereinsförderung beantragen?

Alle in der Anlage zur Vereinsförderrichtlinie aufgeführten Lindner Vereine können einen Antrag auf Förderung stellen.

Was kann beantragt werden?

Beantragt werden können:

  • Zuschüsse für Mitglieder bis zum 18 Lebensjahr gem. §1 Abs. 2 der Richtlinie
  • Zuschüsse für musiktreibende Vereine gem. §1 Abs. 3 der Richtlinie
  • Zuschüsse für Übungsleiter gem. §3 der Richtlinie
  • Zuschüsse zu Fahrten und Freizeiten gem. §4 der Richtlinie
  • Zuschüsse zu Materialbeschaffungen gem. §5 der Richtlinie
  • Zuschüsse für Erinnerungsabgaben und Ehrungen gem. §6 der Richtlinie
  • Zuschüsse für Jubiläen gem. §7 der Richtlinie
  • Sonstige Zuschüsse gem. §9 der Richtlinie

Wie wird die Förderung beantragt?

Eine Beantragung der Vereinsförderung erfolgt in Schriftform, entweder über das zur Verfügung stehende Formular oder formlos per E-Mail an vereine@linden.de, oder schriftlich an - Magistrat der Stadt Linden, Vereinsförderung, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden -