Die Stadtverwaltung Linden bietet zahlreiche Bürgerservices wie Meldeangelegenheiten, Pass- und Ausweisbeantragung, Standesamtsdienste, Dienstleistungen des Ordnungsamtes, Angebote des Sozial- und Jugendbereichs sowie Informationen zu Bauen, Wohnen und Gewerbe. Eine vollständige Übersicht finden Sie im online Service-Portal der Stadt Linden bereit.

Einen Überblick über aktuelle Veranstaltungen gibt Ihnen unser Online-Veranstaltungskalender.

Gewerbeanmeldungen erfolgen beim Gewerbeamt der Stadt Linden. Die dazugehörigen Dokumente können im Online-Formularservice heruntergeladen werden. Notwendig sind persönliche Daten, Tätigkeitsbeschreibung und ein gültiger Identitätsnachweis. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben müssen zusätzliche Nachweise eingereicht werden.

Für dringende Angelegenheiten wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte zunächst an die Zentrale der Stadt Linden

Wir bieten Ihnen an, sich in dringenden Fällen zu folgenden Zeiten telefonisch unter 06403-605-17 oder 06403-605-14 zu melden.
Zu diesen Zeiten können auch Fragen zu Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohnberechtigungsscheinen, Fischereischeinen und Parkerleichterungen geklärt werden

  • Mo 07:30 - 08:00 und 12:00 - 13:00
  • Di 07:30 - 08:00 und 12:00 - 13:00
  • Mi 12:00 - 13:30
  • Do 07:30 - 08:00 und 12:00 - 13:00
  • Fr 07:30 - 08:00

Notdienste und Bereitschaften – etwa des Ordnungsamtes oder der Stadtwerke – sind über eigene Rufnummern erreichbar, die auf der Website in den jeweiligen Fachbereichen zu finden sind.

Ein Personalausweis oder Reisepass kann im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beantragt werden. Dafür wird in der Regel ein Termin, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie ein gültiges Dokument zur Identifikation benötigt. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.

Die Stadt Linden stellt einen digitalen Abfallkalender zur Verfügung. Dieser steht Ihnen im Bereich "Formularservice" zum Download bereit. Dort sind alle Abholtermine für Restmüll, Bioabfall, Papier und Wertstoffe sowie Informationen zur Sperrmüllanmeldung zu finden.

Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb einer gesetzlichen Frist (meist 14 Tage) beim Bürgerbüro erfolgen. Erforderlich sind ein gültiger Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung. Gemäß dem Online-Zugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber alle Behörden verpflichtet, ihre Verwaltungsdienstleistungen künftig auch in digitaler Form anzubieten. Der Besuch im Rathaus soll in Zukunft also auch online möglich sein. Somit liegt es nahe, auf der Internetpräsenz der Stadt Linden ein „digitales Rathaus“ zu eröffnen, indem man seinen Behördengang ortsunabhängig und zu jeder Zeit von zu Hause oder unterwegs erledigen kann. Auf diesen Seiten möchten wir künftig unseren Bürgerinnen und Bürgern die medienbruchfreie Beantragung von Verwaltungsdienstleistungen anbieten. Die Zahl der Verwaltungsdienstleistungen, die in unserem digitalen Rathaus bereitstehen, wird stetig erweitert.Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!

Mängelmelder – Anregungs- und Ereignismanagement der Stadt Linden

Mit dem Anregungs- und Ereignismanagement (AEM) haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich interaktiv an der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur zu beteiligen, Schäden zeitnah zu melden und Anregungen mitzuteilen.

Das Bürgerbüro der Stadt Linden ist täglich für Sie geöffnet. Termine können ganz einfach über die Online-Terminvereinbarung vereinbart werden.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Um Ihnen Behördengänge und Erledigungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen auf dieser Seite einen Formularservice. Sie können die Formulare zu Hause, oder am PC ausfüllen und dann unterschrieben mit zu Ihrem Termin bringen, oder per Post oder Mail an die Stadtverwaltung bzw. die zuständige Sachbearbeitung senden.

Weitere Vordrucke finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreis Gießen: www.lkgi.de

Die Stadt Linden informiert auf ihrer Website umfassend über Betreuungsangebote, Kitaplätze, Einschulung, Schulwechsel sowie städtische Förderprogramme.