Jagdgenossenschaften
Die Stadt Linden verfügt über drei Jagdgenossenschaften: Großen-Linden I (Waldjagd), Großen-Linden II (Feldjagd) und Leihgestern.
Sie sind jeweils für unterschiedliche Bereiche der Gemarkungen zuständig und organisieren die Ausübung der Jagd innerhalb dieser Flächen.
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Übersicht der Jagdgenossenschaften
Jagdgenossenschaft Großen-Linden I (Waldjagd)
Die Jagdgenossenschaft Großen-Linden I umfasst vor allem Waldflächen. Der Begriff „Waldjagd“ weist bereits darauf hin, dass der Schwerpunkt auf der Bejagung von Wild in forstlich geprägten Gebieten liegt. Dazu zählen typischerweise Wildarten wie Reh- und Schwarzwild.
Die Jagdausübung erfolgt in der Regel über verpachtete Jagdbezirke. Die Genossenschaft übernimmt dabei organisatorische Aufgaben, etwa im Zusammenhang mit der Verpachtung und Verwaltung der Jagdrechte.
Jagdgenossenschaft Großen-Linden II (Feldjagd)
Die Jagdgenossenschaft Großen-Linden II ist überwiegend für landwirtschaftlich genutzte Flächen zuständig, also insbesondere für Acker- und Wiesenbereiche. Entsprechend spricht man hier von „Feldjagd“.
Auch hier wird die Jagd meist durch Jagdpächter ausgeübt. Die vorkommenden Wildarten unterscheiden sich teilweise von denen im Waldgebiet und sind stärker an offene Landschaften angepasst. Die Genossenschaft übernimmt ebenfalls vor allem verwaltende und koordinierende Funktionen.
Jagdgenossenschaft Leihgestern
Die Jagdgenossenschaft Leihgestern umfasst Flächen innerhalb der Gemarkung Leihgestern. Diese können sowohl landwirtschaftlich als auch teilweise bewaldet sein, sodass sich eine gemischte Struktur ergibt.
Wie bei den beiden anderen Genossenschaften steht die Organisation der Jagdnutzung im Vordergrund. Dazu gehören insbesondere die Verpachtung der Jagdreviere sowie die Vertretung der Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer.
Allgemeine Einordnung
Alle drei Jagdgenossenschaften bestehen aus den Eigentümern bejagbarer Grundstücke innerhalb der jeweiligen Gemarkung. Sie sind dafür zuständig, die Jagdrechte gemeinschaftlich zu verwalten. In der Praxis erfolgt die Jagdausübung meist durch Pächter, während die Genossenschaften selbst vor allem organisatorische und rechtliche Aufgaben wahrnehmen.
Marco Schupp
Fachdienstleitung 2.2 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zimmer 108 Termin: Nach VereinbarungJannis Hofmann
Fachdienst 2.2 - Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Zuständigkeit: Gewerbe- & Gaststättenrecht, Wahlen, Plakatierungen, Brandschutz, Ordnungswidrigkeiten, Parkberechtigungen, Jagdrecht, Bürgeranliegen
Zimmer 109 Termin: Nach Vereinbarung