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Nachrichten, Informationen und Dienstleistungen für die Stadt Linden auf linden.de

Allgemeine Informationen

Die Lindener Nachrichten werden vom Linus Wittich Verlag herausgegeben. Die inhaltliche Betreuung der städtischen Informationen obliegt der Stad Linden. 
Nachrichten und Kontaktdaten der Vereine weden von diesen selbst gepflegt. Die Stad Linden übernimmt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der entsprechenden Daten.

Die Zeitung "Lindener Nachrichten" erscheint jeweils Freitags. Sie können die aktuelle Ausgabe der Lindener Nachrichten jeweils Samstags unter folgendem Link, als Blätterkatalog des Verlages Wittich, ansehen: Link zum Verlag Wittich

 Im Falle von Feiertagen wird die Zeitung bereits Donnerstags geliefert. Für die Zustellung der Zeitung ist der Verlag zuständig. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte entsprechend direkt an den Verlag. Das Abo für die Lindener Nachrichten können Sie auf der Website, unter www.wittich.de des Verlags, oder mittels Formular direkt beim Verlag abschließen.

Hinweise zur Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen

Was automatisch geschieht – und wofür wir Ihre Zustimmung brauchen

Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regeln, welche Gratulation automatisch erfolgt – und wofür Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist.

1. Glückwunschschreiben durch den Bürgermeister, die Landrätin und den Ministerpräsidenten
Die schriftliche Gratulation durch den Bürgermeister der Stadt Linden, die Landrätin des Landkreises Gießen sowie den Hessischen Ministerpräsidenten erfolgt automatisch. Grundlage ist § 50 Abs. 2 BMG.
Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie dem aktiv widersprechen. Ein formloser schriftlicher Widerspruch kann beim Bürgerbüro eingereicht werden. Wer nichts unternimmt, erhält wie bisher ein Glückwunschschreiben.

2. Veröffentlichung Ihres Jubiläums in den Lindener Nachrichten
Hier gilt: Ohne Ihre schriftliche Einwilligung darf keine Veröffentlichung erfolgen.
Nur wenn Sie aktiv zustimmen, kann Ihr runder Geburtstag (ab dem 70. Lebensjahr, alle fünf Jahre) oder Ihr Ehejubiläum (ab dem 50.) veröffentlicht werden. Wer nichts unternimmt, dessen Jubiläum erscheint nicht in den Lindener Nachrichten.

3. Persönlicher Besuch durch den Bürgermeister oder ein Mitglied des Magistrats
Auch der Besuch zu einem Jubiläum durch ein Mitglied des Magistrats oder den Bürgermeister ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.
Ohne Ihre aktive Einwilligung dürfen wir Sie grundsätzlich nicht besuchen.

Was müssen Sie tun?
Wenn Sie möchten, dass Ihr Jubiläum veröffentlicht wird bzw. Sie an Ihrem besonderen Tag besucht werden, benötigen wir eine schriftliche Einwilligung von Ihnen.

Hierfür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, auf dem Sie beide Optionen (Veröffentlichung und/oder Besuch) auswählen können.
Den Vordruck erhalten Sie im RathausEin Rathaus ist das Hauptverwaltungsgebäude einer Stadt oder Gemeinde und dient als Sitz der lokalen Regierung. Es ist d... der Stadt Linden (Zentrale) oder als Download auf unserer Internetseite.
Bitte reichen Sie die Einwilligung mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum bei der Assistenz des Bürgermeisters ein.

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Termin: Nach Vereinbarung
Franziska Wember

Franziska Wember

Fachdienst 1.1 - Gremien und Öffentlichkeit

Zuständigkeit: Presse- & Öffentlichkeitsarbeit (Lindener Nachrichten, Social Media, Website)

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