Vereinsförderung
Die Stadt Linden zeichnet sich unter anderem durch eine große und breit aufgestellte Vereinslandschaft aus. Diese trägt maßgeblich zu einem vielfältigen Gemeinwesen und einem Angebot an zahlreichen Freizeitaktivitäten bei. Die Stadt Linden stärkt die Lindener Vereine durch Kooperationen, das Einbinden der Vereine in städtische Veranstaltungen sowie durch die stadteigene Vereinsförderung.
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Das wichtigste in Kürze
Wer kann Vereinsförderung beantragen?
Alle in der Anlage zur Vereinsförderrichtlinie aufgeführten Lindner Vereine können einen Antrag auf Förderung stellen.
Was kann beantragt werden?
Beantragt werden können:
- Zuschüsse für Mitglieder bis zum 18 Lebensjahr gem. §1 Abs. 2 der Richtlinie
- Zuschüsse für musiktreibende Vereine gem. §1 Abs. 3 der Richtlinie
- Zuschüsse für Übungsleiter gem. §3 der Richtlinie
- Zuschüsse zu Fahrten und Freizeiten gem. §4 der Richtlinie
- Zuschüsse zu Materialbeschaffungen gem. §5 der Richtlinie
- Zuschüsse für Erinnerungsabgaben und Ehrungen gem. §6 der Richtlinie
- Zuschüsse für Jubiläen gem. §7 der Richtlinie
- Sonstige Zuschüsse gem. §9 der Richtlinie
Wie wird die Förderung beantragt?
Eine Beantragung der Vereinsförderung erfolgt in Schriftform, entweder über das zur Verfügung stehende Formular oder formlos per E-Mail an vereine@linden.de, oder schriftlich an - Magistrat der Stadt Linden, Vereinsförderung, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden -