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Artenschutz bei Baumaßnahmen

Leider kommt es immer wieder bei Dämmungsmaßnahmen am Haus oder beim Ausbau oder Abriss von Scheunen dazu, dass geschützte Tierarten beeinträchtigt werden oder ihre Nist- und Brutstätten sowie Ruhestätten geschädigt und zerstört werden. Hierzu gehören beispielsweise Fledermausquartiere, Schwalbennester ebenso Höhlenbrüter- und Mauerseglerniststätten.
Bitte vergewissern Sie sich unbedingt vor Baumaßnahmen, ob durch die Maßnahmen Lebensstätten von Tieren beeinträchtigt oder zerstört werden.
Die Entfernung oder Beseitigung von Lebensstätten ohne Genehmigung kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Näheres können Sie dem Infoblatt der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen entnehmen.