Allg. Förderberatung
Nachrichten, Informationen und Dienstleistungen für die Stadt Linden auf linden.de
Linden macht Klima Zuschüsse für Solar- und Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden
Die Stadt Linden ist bestrebt, die Bereitschaft ihrer Bürger zu fördern, umweltverträgliche regenera-tive Energietechnologien einzusetzen. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und auf Grund-lage ihrer jährlich veranschlagten Haushaltsmittel bezuschusst daher die Stadt Linden die Ausstattung von Wohngebäuden und überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäuden in Linden mit Photovoltaikanlagen nach Maßgabe der aktuellen Richtlinie.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Das Ziel ist die Reduzierung des Einsatzes nicht erneuerbarer Energiequellen und die Förderung der Nutzung emissionsarmer bzw.- freier regenerativer Energieträger.
Solar-Kataster Hessen
Mit wenig Aufwand bietet das Solar-Kataster des Landes Hessen einen direkten Blick auf die Solarenergie-Potenziale von Dach- und Freiflächen. Mit dem Solar-Kataster lässt sich jedes der fünf Millionen hessischen Dächer und jede Freifläche auf seine Eignung für eine Solaranlage prüfen. Es berücksichtigt nicht nur physikalische Größen wie Neigungswinkel und Verschattung, sondern kalkuliert auch gleich die Wirtschaftlichkeit einer Anlage für unterschiedlichste Verbrauchsprofile und technische Varianten, etwa der Kombination einer Solar-Anlage mit einem Stromspeicher oder einem Elektrofahrzeug.
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Hier müssen die DOWNLOADS PV und Solarthermie rein
Förderung der Stadt Linden
PV
Dachbegrünung
Flächenversiegelung
Thermische Solaranlagen
Wohnungswasserzähler
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz - Zum Thema Bauordnung FD 3.1
Förderung des Landkreis Gießen
Klimageld – Landkreis Gießen
Das Klimageld ist ein kommunales Förderprogramm für private Eigentümer von Wohngebäuden (Baujahr vor 31.12.2008). Es unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder moderne Heiztechnik.
Die Förderhöhe richtet sich nach der eingesparten CO₂-Menge und ergänzt Bundes- und Landesprogramme. Ein Online-Rechner hilft bei der Einschätzung der möglichen Zuschusshöhe.
Anträge werden über die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises gestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier Klimageld - Landkreis Gießen.
Bundesförderung
Bundesförderung für Sanierungen von Immobilien
Die Bundesregierung führt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Maßnahmen ein, um den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu fördern. Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein.
Bereits ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbarer Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen.
Für Heizungen, die ausfallen und reparierbar sind, gibt es aktuell keine Vorgaben. Ist die Heizung nicht mehr reparierbar und es muss eine neue installiert werden, bietet der Bund ein Förderprogramm an.
Bundesförderung energieeffiziente Gebäue (BEG)
Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude unterstützt Bürger, die ihre Heizung modernisieren und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigen möchten.
Für den Einbau einer modernen Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Die Förderquote kann durch verschiedene Boni erhöht werden.
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung austauschen, können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser Bonus soll den Anreiz geben, das Heizsystem möglichst bald auf erneuerbare Energie umzustellen. Bis 2028 beträgt die Förderung 20 Prozent. Diese 20 Prozent verringern sich alle zwei Jahre um 3 Prozent:
- bis 2028 - 20 %
- bis 2030 – 17 %
- bis 2032 – 14% usw.
Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe kann ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent beantragt werden. Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird und/oder ein natürliches Kältemittel wie das Kältemittel R290 (Propan) eingesetzt wird.
Weitere 30 Prozent Förderung können durch den sogenannten Einkommens-Bonus erreicht werden. Mit diesem Bonus werden Haushalte unterstützt, die ein jährliches Bruttoeinkommen unter 40.000 € haben.
Alle Boni sind mit der Grundförderung kombinierbar. Jedoch sind zwei Obergrenzen festgelegt worden. Die maximale Förderquote (in Kombination) beträgt 70 %, und eine maximale Summe, die angerechnet werden kann, von 30.000 €.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine mögliche Maximalförderung:
Umbaukosten 30.000 € X Förderquote 70 % = Fördersumme 21.000 €
BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (BEG EM)
Für andere energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel in Höhe von bis zu 15 Prozent beantragt werden.
Auch hier kann die Förderquote durch einen Bonus erhöht werden. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können weitere 5 Prozent gewährt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine professionell erstellte Sanierungsstrategie, die von einem Energieberater speziell für Ihre Immobilie zugeschnitten wird. Somit kann gewährleistet werden, dass alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
Der iSFP bietet noch einen weiteren Vorteil für den Antragsteller. Die reguläre Höchstsumme für Sanierungsmaßnahmen beträgt 30.000 €. Wird jedoch ein iSFP erstellt, verdoppelt sich diese Summe auf 60.000 €.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine mögliche Maximalförderung:
Sanierungskosten 60.000 € X Förderquote 20 % = Fördersumme 12.000 €
Weitere Informationen zu Bundesförderungen für energetische Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden, Mehrparteienhäusern und dem Förderprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie unter folgendem Link.
www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html