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Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die jeweiligen Städte und Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen herrenlose Tiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen. Die Fundbehörde übergibt daher die Fundtiere an eine geeignete Stelle, beispielsweise an das zuständige Tierheim. Die Aufnahme der Tiere hat der "Tierschutzverein Gießen e.V." mit Vertrag für die Stadt Linden übernommen.

Sofern Sie ein Tier im Stadtgebiet Linden gefunden haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das Ordnungsamt der Stadt Linden unter: 06403-605-65.


Es wird außerdem empfohlen, dass jede Person, die ein Tier auffindet, zunächst einen der in Linden niedergelassenen Tierärzte aufsucht.
Durch die niedergelassenen Tierärzte können dann ebenfalls Einschätzungen getroffen werden, ob das aufgefundene Tier behandelt werden muss oder sofort in das Tierheim verbracht werden kann. 


Personen, die ein Tier auffinden und es einfach an sich nehmen, ohne eine entsprechende Meldung beim Ordnungsamt der Stadt Linden zu machen, begehen unter Umständen ein Diebstahldelikt im Sinne des Strafgesetzbuches.

Sascha Rieger

Sascha Rieger

Fachdienst 2.2. - Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Zuständigkeit: Ordnungspolizei, Verkehrsüberwachung, Ermittlungen, Baustellenkontrollen

Zimmer 108 Termin: Nach Vereinbarung